{"id":623,"date":"2018-05-15T10:35:04","date_gmt":"2018-05-15T08:35:04","guid":{"rendered":"https:\/\/sloepvaren.nl\/?page_id=623"},"modified":"2018-05-15T10:39:06","modified_gmt":"2018-05-15T08:39:06","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sloepvaren.nl\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE BEDINGUNGEN F\u00dcR DAS MIETEN UND VERMIETEN VON SCHALUPPEN - SLOEPVAREN.NL<\/p>\n<p>Letzte \u00c4nderung: 16. M\u00e4rz 2009<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/sloepvaren.nl\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/algemene-voorwaarden-sloepvaren.nl_.pdf\">Download Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/a><\/p>\n<p>Laden Sie die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen im pdf-Format herunter<\/p>\n<p>Artikel 1 - Definitionen von Begriffen<br \/>\nA. der Vermieter: Sloepvaren.nl in Kraggenburg<br \/>\nB. der Mieter: der Vertragspartner (eine nat\u00fcrliche oder juristische Person) von Sloepvaren.nl in Kraggenburg<br \/>\nC. Mietvertrag: Vereinbarung, mit der sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter ein Schiff ohne Besatzung gegen ein Entgelt zur Verf\u00fcgung zu stellen<br \/>\nArtikel 2 - Pflichten des Vermieters<br \/>\n2.1 Zu Beginn der Mietzeit \u00fcbergibt der Vermieter dem Mieter das Wasserfahrzeug. Der Vermieter vergewissert sich, dass sich das Schiff in einem guten Zustand befindet, dass es dem vorgesehenen Zweck dienen kann und dass es mit einer f\u00fcr das vereinbarte Fahrtgebiet geeigneten Sicherheitsausr\u00fcstung ausgestattet ist.<br \/>\n2.2 Der Vermieter ist verpflichtet, das Schiff im Namen des Mieters gegen Haftpflicht, Kaskosch\u00e4den und Diebstahl f\u00fcr die Fahrt in dem zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Fahrtgebiet zu versichern.<br \/>\nArtikel 3 - Pflichten des Vermieters<br \/>\n3.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Vorhandensein des Inventars, das in der dem Mieter vom Vermieter zur Verf\u00fcgung gestellten Inventarliste aufgef\u00fchrt ist, und der zum Schiff geh\u00f6renden Sicherheitsausr\u00fcstung f\u00fcr das betreffende Fahrtgebiet zu \u00fcberpr\u00fcfen. Stimmt das an Bord befindliche Inventar nicht mit dem in der Inventarliste aufgef\u00fchrten Inventar \u00fcberein oder ist die Sicherheitsausr\u00fcstung unvollst\u00e4ndig oder defekt, so hat der Mieter dies dem Vermieter vor der Abfahrt anzuzeigen.<br \/>\n3.2 Vor der Abfahrt wird die Konditionsliste von den Parteien zur Zustimmung unterzeichnet. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Kopie der abgezeichneten Bedingung zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n3.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Schiff als guter Verwalter und guter Schiffsf\u00fchrer und in \u00dcbereinstimmung mit dessen Zweck zu benutzen. Der Mieter darf keine Ver\u00e4nderungen an dem Fahrzeug vornehmen. Der Mieter darf das Schiff nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters zum Gebrauch \u00fcberlassen.<br \/>\n3.4 Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in demselben Zustand zu \u00fcbergeben, in dem er es erhalten hat.<br \/>\n3.5 Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes stehen, wie Hafen-, Br\u00fccken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgeb\u00fchren, gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr Treibstoff.<br \/>\n3.6 Der Mieter ben\u00f6tigt die Zustimmung des Vermieters, um Reparaturen durchf\u00fchren zu lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Reparaturkosten, wenn hierf\u00fcr Einzelverbindungsnachweise vorgelegt werden. Die Kosten der normalen Instandhaltung und M\u00e4ngelbeseitigung tr\u00e4gt der Vermieter.<br \/>\n3.7.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Sch\u00e4den jeglicher Art oder Tatsachen und\/oder Umst\u00e4nde, die vern\u00fcnftigerweise zu Sch\u00e4den f\u00fchren k\u00f6nnten, so schnell wie m\u00f6glich mitzuteilen. Der Mieter hat den Anweisungen des Vermieters zur Erhaltung des Schiffes und zur Wahrung der Rechte des Vermieters Folge zu leisten.<br \/>\n3.7.2 Die Nichteinhaltung der Bestimmungen von Absatz 3.7.1 kann f\u00fcr den Mieter die volle Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den und Kosten zur Folge haben.<br \/>\nArtikel 4 - Haftung<br \/>\n4.1 Der Mieter haftet f\u00fcr Sch\u00e4den und\/oder Verluste des Schiffes, die w\u00e4hrend der Zeit, in der er das Schiff in seinem Besitz hat, entstehen, soweit sie nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Der Mieter ist nicht haftbar, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden und\/oder der Verlust nicht von ihm oder einem seiner Besatzungsmitglieder verursacht wurde oder ihm und\/oder seiner Besatzung nicht zuzurechnen ist. Unter Schaden ist auch ein Folgeschaden zu verstehen.<br \/>\n4.2 Der Mieter haftet in vollem Umfang f\u00fcr die von ihm verursachten (Folge-)Sch\u00e4den, die nicht auf der Grundlage der in Artikel 2 genannten Versicherung versichert sind, wenn er das Schiff in einem nicht zwischen ihm und dem Vermieter vereinbarten Fahrtgebiet einsetzt.<br \/>\nArtikel 5 - Zahlung, Verzug, Vertragsverletzung<br \/>\n5.1 Wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt,<br \/>\nkann der Mieter den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgel\u00f6st betrachten. Der Vermieter muss dann unverz\u00fcglich alle bereits gezahlten Betr\u00e4ge zur\u00fcckerstatten. Der Mieter hat au\u00dferdem Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens, es sei denn, das Vers\u00e4umnis des Vermieters ist diesem nicht zuzurechnen. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter eine Alternative anbietet, die f\u00fcr beide Parteien zumutbar ist.<br \/>\n5.2.1 Wird das Schiff sp\u00e4ter als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort \u00fcbergeben, hat der Vermieter Anspruch auf eine anteilige Erh\u00f6hung des Mietpreises und auf Ersatz weiterer (Folge-)Sch\u00e4den, es sei denn, die versp\u00e4tete R\u00fcckgabe ist dem Mieter nicht zuzurechnen.<br \/>\n5.2.2 Wenn der Mieter das Schiff nicht in demselben Zustand zur\u00fcckgibt, in dem er es erhalten hat, oder wenn er nicht gem\u00e4\u00df Artikel 3.7.1 dieser Bedingungen gehandelt hat, ist der Vermieter berechtigt, das Schiff auf Kosten des Mieters in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der Mietzeit befand. Letzteres gilt nicht, wenn diese Kosten durch eine Versicherung gedeckt sind.<br \/>\n5.3.1 Zahlt der Mieter den f\u00e4lligen Mietzins nicht oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nach, nachdem ihn der Vermieter schriftlich in Verzug gesetzt hat, so befindet er sich rechtlich in Verzug. Der Vermieter kann dann den Mietvertrag als aufgel\u00f6st betrachten und das Boot ohne gerichtliche Intervention sofort zur\u00fccknehmen.<br \/>\n5.3.2 Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die gesetzlichen Zinsen zuz\u00fcglich 3% pro Jahr auf den f\u00e4lligen Betrag in Rechnung zu stellen. Diese Zinsen werden ab dem F\u00e4lligkeitstag berechnet, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gez\u00e4hlt wird. Dies alles gilt unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 dieser Bedingungen.<br \/>\n5.3.3 Wenn \ufffdeine der Parteien gezwungen ist, im Zusammenhang mit einer Streitigkeit \u00fcber den zwischen ihnen geschlossenen Mietvertrag einen Rechtsbeistand einzuschalten, schuldet die s\u00e4umige oder die unterlegene Partei (auch) die mit dem Rechtsbeistand verbundenen Kosten. Diese au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15% des Betrages, den eine Partei der anderen schuldet, mit einem Mindestbetrag von \ufffd 115,00, zuz\u00fcglich der tats\u00e4chlichen Auslagen, es sei denn, die andere Partei macht geltend, dass ein niedrigerer Mindestbetrag ausgereicht h\u00e4tte. Dies alles gilt unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 dieser Bedingungen.<br \/>\nArtikel 6 - Reklamationen, Stornierung<br \/>\n6.1 M\u00f6chte der Mieter den Mietvertrag k\u00fcndigen, muss er dies dem Vermieter so schnell wie m\u00f6glich schriftlich mitteilen. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter dem Vermieter eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 100% der vereinbarten Mietsumme im Falle einer Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Beginn der Mietzeit oder am Tag des Beginns der Mietzeit.<br \/>\n6.2 Im Falle einer K\u00fcndigung durch den Mieter kann dieser den Vermieter auffordern, einen Dritten zu benennen. Ist der genannte Dritte f\u00fcr den Vermieter akzeptabel, schuldet der Mieter nur 10% des vereinbarten Mietzinses mit einem Mindestbetrag von \ufffd 45,00 und einem H\u00f6chstbetrag von \ufffd 115,00.<br \/>\n6.3 Beschwerden \u00fcber die Erf\u00fcllung des Mietvertrages sind dem Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Mieter die Beanstandung bemerkt hat oder h\u00e4tte bemerken k\u00f6nnen, vorzugsweise schriftlich und ordnungsgem\u00e4\u00df beschrieben und erl\u00e4utert zur Kenntnis zu bringen. Die Folgen versp\u00e4teter Reklamationen gehen zu Lasten des Mieters.<br \/>\nArtikel 7 - Streitigkeiten, anwendbares Recht<br \/>\n7.1 F\u00fcr alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gilt das niederl\u00e4ndische Recht. Nur ein niederl\u00e4ndisches Gericht oder der nachstehend genannte Schlichtungsausschuss ist befugt, sich mit diesen Streitigkeiten zu befassen.<br \/>\n7.2 Der Mieter muss den Streitfall sp\u00e4testens drei Monate, nachdem er seine Beschwerde beim Vermieter eingereicht hat, schriftlich bei Gericht einreichen, unter Angabe der Namen und Anschriften des Mieters und des Vermieters sowie einer klaren Beschreibung des Streitfalls und der Forderung.<br \/>\nArtikel 8 - Abweichungen und \u00c4nderungen der Bedingungen<br \/>\n8.1 Individuelle Abweichungen, einschlie\u00dflich Erg\u00e4nzungen oder Erweiterungen, von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen m\u00fcssen schriftlich festgehalten werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALGEMENE VOORWAARDEN HUUR EN VERHUUR SLOEPEN &#8211; SLOEPVAREN.NL Laatst gewijzigd: 16 maart 2009 Download Algemene Voorwaarden Download de algemene voorwaarden in pdf Artikel 1 &#8211; Begripdefinities A. de verhuurder: Sloepvaren.nl te Kraggenburg B. de huurder: de contractspartner (een natuurlijk persoon of een rechtspersoon) van Sloepvaren.nl te Kraggenburg C. het huurcontract: de overeenkomst waarbij de verhuurder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"Download de algemene voorwaarden voor huur en verhuur van sloepen op Sloepvaren.nl. 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